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Leistungsprüfungen

Eine weitere sehr wichtige landeshoheitliche Aufgabe ist die Durchführung der Leistungsprüfung bei Hengsten und Stuten.

Stuten und Hengste werden in Neustadt auf ihre Leistungsfähigkeit gestestet

Sie erfolgt auf der Grundlage der Bundesverordnung über die Leistungsprüfung und Zuchtwertfeststellung bei Pferden und das Tierzuchtgesetz. Als aufsichtsführende Behörde ist das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung benannt.

Hengstleistungsprüfungen werden seit 1978 in der Prüfanstalt in Neustadt (Dosse) durchgeführt. Diese Institution ist eine der am meist frequentiertesten Prüfanstalten in Deutschland – sie wird geleitet von Hengstprüfungsmeister Heiko Brehmer. Hier werden im Jahr drei Veranlagungstest über 30 Tage (Frühjahr, Herbst) und ein 70 Tage Test (Herbst) für Reitpferdehengste, ein Prüfungsdurchgang 30 Tage für Reitponyhengste (Herbst) und drei Durchgänge (Mai, Juni, November) mit 21 Tagen für Zuchtstuten angeboten.

Bei dem Veranlagungstest für Reitpferdehengste und Stuten werden besonders die Rittigkeit, die drei Grundgangarten – Schritt, Trab, Galopp – unter dem Reiter, aber auch das Freispringen einer kritischen Wertung unterzogen. Auch interieure Eigenschaften finden in der Benotung eine Berücksichtigung. Die Bewertung erfolgt neben dem Trainingsleiter durch die fremden Testreiter sowie voneinander unabhängig agierenden Richtern.

Ab 2006 gibt es eine Empfehlung der in der Nationalen Reiterlichen Vereinigung organisierten Zuchtverbände die besagt, dass dreijährig gekörte Hengste auf Antrag des Besitzers ohne Ablegung des Veranlagungstestes vorläufig in das Hengstbuch I des jeweiligen Verbandes eingetragen werden können. Diese Regelung ist bis zum 31. Oktober des Zuchtjahres befristet. Danach ist die erfolgreiche Prüfung als Vierjähriger im 70-Tage-Test notwendig, wenn die Eintragung im Hengstbuch I aufrecht erhalten bleiben soll.

Bei den Zuchtstuten besteht die Möglichkeit, die Leistungen des Pferdes nicht nur in der stationären Prüfung, sondern auch in sogenannten Feldprüfungen in Neustadt (Dosse) testen zu lassen. Für die Auszeichnung mit dem Titel einer „Staatsprämie“ ist eine Voraussetzung, die Prüfungsnote 7,0 und besser, sowie die Stutbuchaufnahme von 7,5 und besser.

Bei den Prüfungen des 70-Tage-Testes der Junghengste erfolgt zusätzlich zu den Anforderungen des 30-Tage-Testes eine Bewertung der Pferde im Parcour durch die Testreiter und eine Benotung im Gelände (Galopp und Springmanier).

Alle Ergebnisse der Leistungsprüfungen finden Sie hier auf den Seiten der aufsichtsführende Behörde, dem Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung.

Termine Hengstleistungsprüfung 2010

1. Durchgang

30-Tage-Test

02. 03. - 31. 03. 2010

1. Durchgang

70-Tage-Test

22. 07. - 29. 09. 2010

2. Durchgang

30-Tage-Test

30. 09. - 29. 10. 2010

 

30-Tage-Test - Reitpony

06. 10. - 04. 11. 2010

3. Durchgang

30-Tage-Test

01.11. – 30. 11. 2010

Termine Stutenleistungsprüfung 2010

1. Durchgang

12.05. bis 02.06.2010

2. Durchgang

04.06. bis 24.06.2010

3. Durchgang

01.12. bis 21.12.2010

Für die Anmeldung zu einer Leistungsprüfung finden Sie hier die Anmeldeformulare für die Hengstleistungsprüfung und die Stutenleistungsprüfung für 2010.

Der Gestütstierarzt Dr. Köhler hat einen Vorschlag für einen Impfplan für Stuten, ohne vorherige Impfung, erstellt. Diesen können Sie hier herunterladen.